Wie hoch die Kfz-Steuer derzeit ist

Versteckte Erhöhung der Kfz-Steuer ab 2018

Thema Kfz-Steuer ﹣ Versteckte Kfz-Steuererhöhung 2018

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Kfz-Steuer Rechner

Berechnung der Kfz-Steuer für PKW, LKW, Elektrofahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Oldtimer und Leichtfahrzeuge. Anhand Antriebsart, Hubraum und Schadstoff-Ausstoß können Sie die Höhe der Kfz-Steuer ermitteln. Soie erhalten eine exakte Herleitung der Kfz-Steuerberechnung hinter den Infobuttons im Ergebnis.

Ein strengeres Abgas-Prüfverfahren gilt für PKW-Neuzulassungen seit dem 1. September 2018. Mit den dadurch zu erwartenden höheren CO₂-Werten steigt für diese Fahrzeuge auch die Kfz-Steuer. Für vor dem 1. September zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Für Sie gelten weiterhin die CO₂-Werte, die durch das alte Verfahren bestimmt wurden.

Echte Steuererhöhung ab 2021

Mit dem 1. Januar 2021 wird die Kfz-Steuer insbesondere für emissionsstarke Pkw erhöht. Die Auswirkungen der Kfz-Steuerreform 2021 auf Ihre Kfz-Steuer können Sie in unserem Kfz-Steuerrechner 2021 berechnen.

Auswirkungen des neuen WLTP-Ab­gas­tests auf die Kfz-Steu­er

Mit Wirkung zum 1. September 2018 trat das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in kraft. Demnach müssen neu zugelassene PKW ab diesem Stichtag mit dem neuen WLTP-Prüfverfahren zertifiziert sein. Dieses Prüfverfahren ist realitätsnäher als das bisher verwendete Verfahren, weshalb die nach dem neuen WLTP ermittelten CO₂-Werte in der Regel höher sein werden, als bisher. Die Kfz-Besteuerung wird also für Neuzulassungen aufgrund der höheren CO₂-Werte steigen.

WLTP ersetzt das bisherige NEFZ-Prüfverfahren

Die neue gesetzliche Grundlage ist ein auf Ebene der Vereinten Nationen entwickeltes Prüfverfahren für die Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge ("Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" = WLTP). Diese unterscheidet sich erheblich von dem bisher verwendeten "Neuen Europäischen Fahrzyklus" (NEFZ). Gegenüber dem bisherigen NEFZ werden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. WLTP ist für die Automobilhersteller bereits seit 2017 für die Typgenehmigung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen verbindlich zu verwenden. Seit dem 1. September 2018 müssen die Werte nach WLTP bei erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung von Personenkraftwagen vorliegen. Die Hersteller sind also seit dem verpflichtet, auch alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle zusätzlich nach WLTP prüfen zu lassen, wenn diese weiter produziert werden und in den Verkehr kommen sollen.

Nur Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 betroffen

Nur erstmals ab dem 1. September 2018 zugelassene Personenkraftwagen werden betroffen sein. Für davor zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Denn bei der Kfz-Besteuerung gibt es keine Tarifänderung. So bleibt es auch seit dem neuen Stichtag bei dem bis dahin geltenden Steuersatz für CO₂ (2 Euro je 1 g/km) und dem steuerfrei bleibenden Teil vom CO₂-Wert (95 g/km). Die zu erwartenden Steueränderungen entstehen allein durch die zu erwartende Änderung des jeweiligen CO₂-Ausstoßes aufgrund des neuen WLTP-Testverfahrens. Zwei identische Fahrzeuge werden also vor und nach dem 1.9.2018 bei der Steuer unterschiedlich eingestuft.

Kfz-Steuer berechnen

Ihre Kfz-Steuer können Sie mit unserem Kfz-Steuerechner auch nach dem Stichtag sowohl für Neuzulassungen als auch für ältere PKW berechnen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.09.2020

  • 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
  • 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
  • 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
  • Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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