Steuern für Anhänger

Anhänger-Steuer mit Online-Rechner berechnen

Thema Kfz-Steuer ﹣ Steuern für Anhänger

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Die wichtigsten Themen

Hänger prägen unser Verkehrsbild entscheidend

Als Anhänger bezeichnet man im Straßenverkehr solche Fahrzeuge, die nicht selbstständig fahren können und daher von motorisierten Wagen gezogen werden. In Deutschland waren Anfang 2017 mehr als 7 Millionen Kfz-Anhänger registriert. Große Gespanne prägen inzwischen das Verkehrsbild auf unseren Autobahnen und auf den Schnellstraßen der Städte. Ein Großteil des Güterverkehrs wird heute über Lastkraftwagen samt Anhänger abgewickelt. Hinzu kommen Hänger der Land- und Forstwirtschaft sowie die vielen leichten Fahrzeuge im privaten Besitz.

Anhänger, die von der Kfz-Behörde eine amtliche Zulassung und ein Nummernschild erhalten haben, sind steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der in der Zulassung eingetragenen Gesamtmasse.

Anhänger ist nicht gleich Anhänger

Anhänger werden meist für den Transport von schweren oder sperrigen Gütern genutzt und verfügen daher über eine geeignete Ladefläche. Als Zugfahrzeuge können dabei sowohl PKW als auch LKW eingesetzt werden. Anhänger werden jedoch auch von Traktoren, Omnibussen oder Krafträdern gezogen. Unterschieden werden die zahlreichen Varianten der Anhänger zum einen nach ihrer Ausstattung (zum Beispiel nach der Anzahl der Achsen, der Form der Deichsel oder ob eigene Bremsen vorhanden sind), zum anderen aber auch nach der Gesamtmasse oder der Stützlast. Solche Unterscheidungen sind auch für die Pflicht zur Kfz-Steuer wichtig. Alle Gesetze zur Besteuerung von Fahrzeugen sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) veröffentlicht worden. Der deutschen Kfz-Steuer unterliegen nur Anhänger inländischer Halter.

Nicht zulassungspflichtige Anhänger

Nicht alle Hänger müssen in Deutschland überhaupt zugelassen werden. Land- oder forstwirtschaftliche Betriebe dürfen Anhänger zulassungsfrei hinter Zugmaschinen herführen, wenn sie keine höhere Betriebsgeschwindigkeit als 25 km/h erreichen. Das gilt aber nur dann, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke auch eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen sie durch ein rundes Schild mit dem Aufdruck „25“ (für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit) gekennzeichnet sein. Ebenfalls nicht zulassungspflichtig sind Spezialanhänger für die Beförderung von Sportgeräten, wie Trailer für Sportboote oder für Rettungsboote. Auch Hänger, die Tiere zu Sportzwecken transportieren, benötigen keine Zulassung. Von der Zulassungspflicht ausgenommen sind unter bestimmten Bedingungen auch Wohnwagen oder Lastenanhänger von Schaustellern. All diese Anhänger benötigen weder Zulassungskennzeichen noch Zulassungsbescheinigung – sie sind außerdem von der Kfz-Steuer befreit. Natürlich ist dann auch keine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig und auch die Vorstellung beim TÜV entfällt.

Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger

Anhänger, die von der Kfz-Behörde eine amtliche Zulassung und ein Nummernschild erhalten haben, sind steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der in der Zulassung eingetragenen Gesamtmasse. Diese Angabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) im Feld F.1. Fällig sind je angefangene 200 kg Gesamtmasse 7,46 Euro an Kfz-Steuer. So erfolgt dann die Berechnung:

Beispiel Berechnung Anhänger Steuer:

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 2.200 kg
Anzahl der „angefangenen“ 200 kg = 2.200 /200 = 11
Steuersumme: 11 x 7,46 € = 82,06 €, also nach KraftStG auf volle Euro abgerundet 82 €.

Stand: 2022

Für einen typischen PKW-Anhänger ist der jährlich anfallende Kfz-Steuerbetrag also noch überschaubar. Die genannte Summe bezieht sich immer auf ein komplettes Jahr. Wird der Anhänger erst im laufenden Jahr angemeldet oder vorzeitig abgemeldet, so wird die Steuer taggenau ermittelt. Der Höchstbetrag für einen Anhänger beträgt 373 Euro für ein Jahr.

Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer ist möglich

Auf unseren Straßen trifft man auch immer wieder auf Anhänger, die mit einem grünen Kennzeichen ausgerüstet sind. Viele Autofahrer verknüpfen damit eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen und/oder Anhänger. Dem ist jedoch nicht so. Nummernschilder mit grüner Beschriftung zeugen von der Steuerbefreiung für die Fahrzeuge. Für Anhänger, die mit einem PKW gezogen werden, ist die Erteilung eines grünen Kennzeichens nicht möglich. Auch für Wohnwagen gibt es keine Steuerbefreiung. Steuern sparen können also nur Halter von Lastenanhängern, die an Lastkraftwagen, Omnibusse oder Traktoren gehängt werden. Wollen Sie diese Möglichkeit nutzen, so müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Bei der Zulassung des Anhängers ist das genutzte Zugfahrzeug genau zu benennen. Für diesen Wagen wird dann ein sogenannter Anhängerzuschlag erhoben. Außerdem wird das grüne Kennzeichen zugeteilt. Nachlesen können Sie die rechtlichen Vorschriften im Paragraph 10 Abs. 3 KraftStG. Die Höhe des Anhängerzuschlags richtet sich wieder nach der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers, die Beträge sind gestaffelt:

Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs Jährlicher Steuerbetrag
Unter 10.000 kg 373,24 Euro
10.000 kg bis unter 12.000 kg 447,89 Euro
12.000 kg bis unter 14.000 kg 522,54 Euro
14.000 kg bis unter 16.000 kg 597,19 Euro
16.000 kg bis unter 18.000 kg 671,84 Euro
Über 18.000 kg 894,76 Euro

Stand: 2022

Ist der Anhängerzuschlag für einen Wagen bewilligt, so darf jeder beliebige Anhänger mit dem Zugfahrzeug bewegt werden. Der Anhänger selbst darf allerdings nur an solche Fahrzeuge angekoppelt werden, die einen Steuerzuschlag für die Mitführung von Anhängern zahlen. Meldet ein Unternehmen, zum Beispiel ein Spediteur, mehrere Anhänger auf einen LKW an, so wird zur Berechnung des Zuschlages der Anhänger mit dem größten Gewicht herangezogen.

Vorsicht bei Missbrauch der Steuerfreiheit bzw. des grünen Kennzeichens

Wer Steuervorteile genießt, sei es durch Steuerfreiheit bei fehlender Zulassungspflicht oder durch den Anhängerzuschlag bei LKW, ist zur besonderen Sorgfalt verpflichtet. Verstößt er gegen die Rahmenbedingungen, die die Steuervorteile erlaubten, so macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Landwirtschaftlich genutzte Anhänger ohne Zulassung dürfen nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden! Der Einsatz eines solchen Hängers bei einem Umzug ist unter dem Gesichtspunkt der Kfz-Steuer nicht korrekt. Auch der Pferdetransport mit einem Anhänger ohne Kennzeichen ist nur für Sportzwecke erlaubt – die Beförderung von Zuchtpferden oder Schlachttieren widerspricht der erlaubten Nutzung. Bei den Zollämtern beliebt sind auch Kontrollen von Bootstransporten – wer hier in den Booten Gepäckstücke oder andere Gütern „mittransportiert“, riskiert Strafen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.09.2020

  • 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
  • 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
  • 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
  • Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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