Der Grunderwerb in Berlin, also der Kauf einer Immobilie oder eines entsprechenden Grundstückes wird auch in der Bundeshauptstadt über die Grunderwerbsteuer geregelt.
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Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent in Berlin
Die Höhe Grunderwerbsteuer in Deutschland liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Somit hat Berlin auch einen individuellen Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Diese Satz wird jährlich überprüft. Für das gesamte Stadtgebiet bzw. des Gebietes des Bundeslandes Berlin gilt der einheitliche Steuersatz von 6,0 Prozent.
Der derzeitige Prozentsatz in Berlin ist 6,0 Prozent. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einige andere Bundesländer im Vergleich. Den niedrigsten Satz in Deutschland haben Sachsen und Bayern mit jeweils 3,5 Prozent. Den Höchstsatz mit 6,5 Prozent haben neben Thüringen und NRW auch Schleswig-Holstein und das Saarland. Auch die anderen Stadt-Bundesländer Bremen und Hamburg finden Sie im Vergleich:
Grunderwerbsteuer im Überblick
Bundesland | Grunderwerbsteuer |
---|---|
Berlin | 6,0% |
Bayern | 3,5% |
NRW | 6,5% |
Hamburg | 4,5% |
Bremen | 5,0% |
Hier geht es zur Tabelle mit allen Bundesländern
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grunderwerbsteuer bei Wikipedia
- hausjournal.net (Das Online-Magazin rund um's Heimwerken und Wohnen)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 04.11.2021
- 26.10.2020: Individuelle Informationen uber Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz und Grunderwerbsteuer Sachsen
- 01.07.2019: Anpassung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt