Promille Bußgeld

Promillegrenzen im Straßenverkehr

Thema Promillerechner ﹣ Promillegrenzen 2022

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Promillerechner

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Der Gesetz­geber hat Promille-Grenzen einge­führt, die mit Buß­geld, Ein­trägen im Ver­kehrs­­zentral­­regis­ter in Flens­burg, Entzug des Führer­scheins oder sogar mit Frei­heits­­stra­fen geahndet werden. Generell werden Wieder­holungs­­täter härter bestraft.

0,0-Promille-Grenze

Für Fahr­anfänger in der zwei­jährigen Probe­zeit sowie für Personen bis 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze. Denn junge Menschen sind relativ häufig bei Verkehrs­unfäl­len unter Alkohol­einfluss betei­ligt. Ein Alkohol­gehalt bis 0,5 Promille gilt meist als Ordnungs­widrig­keit, die mit mit einem Buß­geld von 250 Euro und zwei Punkten in Flens­burg geahndet wird. Während der Probe­zeit drohen weitere Auflagen wie ein kosten­pflich­tiges Aufbau­seminar. Bei Anzeichen von Fahr­unsicher­heit oder einem Unfall unter Alkohol­­einfluss, drohen höhere Strafen.

0,3 Promille-Grenze

Ab 0,3 Promille wird von einer "relativen Fahr­untüch­tig­keit" ausgegangen. Schon ab diesem Wert ist bei auf­fälliger Fahr­weise (z.B. Schlangen­linien) eine Straf­tat wegen Trunken­heit im Ver­kehr in Erwägung zu ziehen. Bei Verur­sachung eines Unfalls kann der alkoholi­sierte Fahrer wegen Gefähr­dung des Straßen­verkehrs verur­teilt werden. Dann drohen Geld- oder Freiheits­strafen sowie der Entzug des Führer­scheins für mindestens sechs Monate. Dazu kommen sieben Punkte in Flensburg.

0,5 Promille-Grenze

Ab 0.5 Promille begeht man eine Ordnungs­­widrigkeit, die beim Erst­verstoß mit einem Buß­geld von 500 Euro, 4 Punkten in Flens­burg und einem Monat Fahr­verbot geahndet wird. Wieder­holungs­täter zahlen 1.000 Euro beim zweiten und 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Bei einem Unfall (ab 0,5 Promille bereits doppeltes Risiko) ist mit weiteren Konse­quenzen zu rechnen.

1,1 Promille-Grenze

Ab 1,1 Promille geht der Gesetz­geber bei Kraft­fahrern (für Rad­fahrer ab 1,6 Promille) von einer "absoluten Fahr­untüch­tig­keit" aus, denn die Wahr­schein­lich­keit für einen Unfall ist jetzt zehn­fach erhöht. Eine straf­recht­liche Verfolgung erfolgt nun in jedem Fall, also unab­hängig davon, ob ein Fahr­fehler oder ein Unfall vorliegt. Geahndet wird mit einer Geld- oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr. Die Fahr­erlaubnis kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren entzogen werden. In Flens­burg gibt es sieben Punkte.

1,6 Promille-Grenze

Ab 1,6 Promille erfolgt über die unter "1,1 Promille-Grenze" genannten Strafen hinaus eine medi­zinisch-psycho­lo­gische Unter­suchung (MPU). Diese auch "Idioten­test" genannte Maß­nahme wird vor­geschrie­ben, da mit hoher Wahr­schein­lich­keit chro­nischer Alkohol­miss­brauch vorliegt.

Für Rad­fahrer gilt - anders als bei Kraft­fahrern - die abso­lute Fahr­untüch­tig­keit erst ab 1,6 Promille. Dann wird auch für Rad­fahrer eine Straf­anzeige fällig. Neben der dann fälligen MPU und Punkten in Flens­burg kann auch ein Führer­schein­entzug die Folge sein.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Promillerechner" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Promillerechner" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 29.11.2020

  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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