Den Kaufpreis einer Immobilie kennt man sehr genau. Doch mit welchen Kosten muss man noch zusätzlich rechnen? Nutzen Sie unseren Rechner zu Immobilien Erwerbsnebenkosten um Notarkosten, Grundbuch Eintragung und Makler-Courtage zu berechnen.
Die 10 wichtigsten Fragen beim Kauf einer Immobilie
- 01.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie?
Als Faustregel sollte man mit etwa zehn Prozent zusätzlich zum Kaufpreis rechnen. Im Detail berechnen können Sie die Nabenkosten mit unserem Immobilien-Nebenkostenrechner.
- 02.
Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten fallen in jedem Fall an, dazu kommen eventuell eine Provision für den Makler sowie Nebenkosten für einen Immobilienkredit.
- 03.
Wie hoch ist die Grunderwebsteuer?
Diese Steuer kann von den Bundesländern in Eigenregie geregelt werden. Sie liegt derzeit (2022) je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Hauskauf Nebenkosten Rechner
- 04.
Wofür fallen Notar- und Gerichtskosten an?
Die Eintragung des Käufers im Grundbuch muss durch einen Notar beim Amtsgericht vorgenommen werden. Dafür fallen feste Gebührensätze sowohl für den Notar als auch Gerichtskosten für das Gericht an.
- 05.
Welche Gebühren verlangt der Notar darüber hinaus?
Er verlangt die so genannten Geldbeschaffungskosten, da er als Treuhänder gegenüber der kreditgebenden Bank agiert.
- 06.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Mit der am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist die Maklerprovision beim Wohnimmobilienverkauf bzw. -kauf bundesweit zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Dies war zuvor in einigen Bundesländern noch anders. Die Höhe der Maklerprovision kann grundsätzlich frei verhandelt werden. Jedoch gelten in den einzelnen Bundesländern Obergrenzen für die Provision, welche üblicherweise auch ausgereizt werden.
Übliche Maklerprovision bei Immobilien Bundesland Übliche Obergrenze
inkl. MwStAnteil Käufer/Verkäufer inkl. MwSt Netto Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,00 % Bayern 7,14 % 3,57 % 3,00 % Berlin 7,14 % 3,57 % 3,00 % Brandenburg 7,14 % 3,57 % 3,00 % Bremen 5,95 % 2,98 % 2,50 % Hamburg 6,25 % 3,13 % 2,63 % Hessen 5,95 % 2,98 % 2,50 % Mecklenburg-Vorp. 5,95 % 2,98 % 2,50 % Niedersachsen 7,14 % 3,57 % 3,00 % NRW 7,14 % 3,57 % 3,00 % Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,00 % Saarland 7,14 % 3,57 % 3,00 % Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,00 % Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,00 % Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,00 % Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,00 %
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- 07.
Gibt es eine maximale Höhe der Maklercourtage?
Nein, von den Maklerverbänden werden nur Richtwerte festgelegt.
- 08.
Fällt die Maklerprovision immer an?
Gerade Eigentumswohnungen werden oft von Unternehmen verkauft, die für ihre Dienstleistung keine eigene Maklerprovision berechnen.
- 09.
Wie hoch sind die Kosten für die Bank?
Dies ist vom Einzelfall abhängig, grundsätzlich hat ein Immobilienkredit allerdings immer gewisse Nebenkosten.
- 10.
Welche weiteren Kosten gibt es nach dem Kauf?
Zum einen fällt jedes Jahr Grundsteuer an, die Höhe legen Städte und Gemeinden fest. Außerdem sollte man die Immobilie gegen verschiedene Schäden versichern.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Nebenkosten Immobilienkauf" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grunderwerbsteuer bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Nebenkosten Immobilienkauf" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 04.11.2021
- 17.03.2021: Erweiterung des Immobilien-Nebenkostenrechners um bundeslandspezifische Maklergebühren.
- 22.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnende Maklerprovision für das 2. Halbjahr 2020 im Immobilien Nebenkosten Rechner.
- 06.06.2020: Berücksichtigung der Regelung des neuen Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung im Hilfetext des Imobilien Nebenkosten-Rechner, nach der der Verkäufer künftig mindestens die Hälfte der Maklerkosten tragen muss.
- 01.07.2019: Anpassung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt