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Bereitstellungszinsen bei Krediten

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Wenn aufgrund mehrerer Bauabschnitte der dafür zur Verfügung stehende Kredit zunächst nur entsprechend teilweise in Anspruch genommen wird, verlangt die Bank in der Regel für die nicht beanspruchte Kreditsumme - und damit für entgangene Sollzinseinnahmen - einen sogenannten Bereitstellungszins.

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Was sind eigentlich Bereitstellungszinsen?

In Verträgen für langfristige Kreditverträge, wie zum Beispiel für Immobilienfinanzierungen oder auch Darlehen für Unternehmensgründungen, verlangt das Kreditinstitut zusätzlich zur regulären Verzinsung auch Bereitstellungszinsen oder auch eine Bereitstellungsprovision. Beide Begriffe werden für den gleichen Sachverhalt verwendet. Der Bereitstellungszins wird für den Betrag berechnet, der vom Darlehen noch nicht abgerufen worden ist.

Welche Grundlage gibt es für den Bereitstellungszins?

Bereitstellungszinsen werden nur dann berechnet, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart worden sind. Meist wird für den Anfang eine bereitstellungszinsfreie Zeit festgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt taggenau, meist am Ende des Monats oder auch am Ende eines Quartals. Ausgangspunkt dafür ist stets die Darlehenssumme, die noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Der Zinsbetrag wird dann auch sofort vom angegebenen Konto abgebucht. Nur in seltenen Fällen, wenn eine spätere Zinszahlung im Vertrag steht, erhöhen sie den Nettodarlehensbetrag insgesamt.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Zinsen sind nicht gleich Zinsen, denn Sie können je Jahr oder je Monat berechnet werden. Dieser Unterschied ist für die Ermittlung der Höhe der Bereitstellungszinsen wichtig. Bei einem Baudarlehen etwa wird ein Nominalzinssatz von 3 Prozent per anno vereinbart. Das bedeutet, dass für die noch zu tilgende Darlehenssumme jährlich Zinsen in Höhe von 3 Prozent anfallen. Bei einem Darlehensbetrag von 500.000 € wären das dann 15.000 Euro im Jahr. Ist noch gar keine Tilgung erfolgt, ergäbe sich eine Zinsforderung von 1.250 Euro im Monat. Solange der Kredit noch nicht in Anspruch genommen wird, entgehen der Bank daher monatlich 1.250 Euro. Als Ausgleich dafür fordert die Bank für die Bereitstellung des Darlehens Bereitstellungszinsen. Dies ist ein relativ kleiner Zinssatz, der allerdings jeden Monat fällig wird! Also Achtung: Während sich der vereinbarte Sollzins bzw. Nominalzins auf ein ganzes Jahr bezieht, wird der Bereitstellungszins je Monat berechnet.

Ein Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen
Darlehen500.000 €
Sollzinssatz3 Prozent
Bereitstellungszins0,15 Prozent
Bereitstellungszinsfreie Zeitnicht vereinbart
Erste Inanspruchnahmezwei Monate, nachdem der Kredit abrufbereit ist
Bereitstellungszinsen für diese zwei Monate
Falsche Rechnung500.000 € × 0,15% × 2/12 = 125 €
Richtige Rechnung500.000 € × 0,15 % × 2 = 1.500 €

Welcher Bereitstellungszins ist marktüblich?

Der Immobilienmarkt ist im Moment durch historisch niedrige Zinsen geprägt. Baufinanzierungen sind so günstig wie nie – doch Bereitstellungszinsen können diese Rechnung gehörig durcheinander bringen. Kreditführende Institute verlangen heute zwischen 0,15 Prozent und 0,3 Prozent an Provision für die Bereitstellung der Darlehensmittel.

Warum berechnet die Bank Bereitstellungszinsen?

Kreditnehmer erhalten durch den abgeschlossenen Kreditvertrag einen vereinbarten Darlehensbetrag. Oft wird dieser jedoch nicht sofort benötigt. Bei einer Baufinanzierung ist es durchaus üblich, die Kreditmittel in Raten oder Tranchen abzufordern. Die erste Summe wird meist beim notariell beglaubigtem Grundstückskauf benötigt, dann die nächste Rate bei Baubeginn durch den beauftragten Generalunternehmer. Es folgen Abschläge auf die Bauleistungen und später die Schlussrechnung. Die finanzierende Bank darf jedoch stets nur auf den Betrag des Kredites Zinsen berechnen, den sie bereits ausgezahlt hat. Die noch nicht beanspruchten Gelder stellt sie zwar bereit, verdient daran jedoch nichts. Als Ausgleich dafür verlangt sie Bereitstellungszinsen.

Beispiel für die Auswirkungen von Bereitstellungszinsen in der Praxis

Kreditkonditionen
Darlehenssumme500.000 Euro
Auszahlungstermin1. Januar
Vereinbarter Zinssatz jährlich3 Prozent
„Kalkulierter“ Zinsertrag im ersten Jahr nach Auszahlung15.000 €

Der Bank entgehende Zinsen bei schrittweiser Inanspruchnahme ohne Berechnung von Bereitstellungszinsen

BaustandDarlehensbetrag in €DatumDarlehenstand in €Aufgelaufene Zinsen bei 3% p.a. in €
Grundstückskauf200.000Februar200.000
Zahlung Bauunternehmer50.000Oktober250.0004.500
Zahlung Bauunternehmer200.000Dezember450.0001.250
Zahlung Bauunternehmer50.000Februar500.0002.250
Zinssumme8.000
Die Bank hätte also nur 8.000 € Zinsen kassiert, obwohl die volle Bausumme zur Verfügung stand.

Ausgleich der "Zinsverluste" der Bank unter Berechnung von monatlich 0,15% Bereitstellungszinsen

MonatNicht in Anspruch genommener DarlehensbetragBereitstellungszins 0,15% je Monat
Januar500.000,00750,00
Februar300.000,00450,00
März300.000,00450,00
April300.000,00450,00
Mai300.000,00450,00
Juni300.000,00450,00
Juli300.000,00450,00
August300.000,00450,00
September300.000,00450,00
Oktober250.000,00375,00
November250.000,00375,00
Dezember50.000,0075,00
Januar50.000,0075,00
Februar0,000,00
5.250,00
Der Bereitstellungszins gleicht also einen Teil der „Zinsverluste“ der Bank wieder aus.

Wie können Bereitstellungszinsen vermieden werden?

Viele Kreditnehmer unterschätzen die Bedeutung der Bereitstellungsprovision, denn die vereinbarten 0,15 oder auch 0,25 Prozent hören sich nach nicht viel an. Durch die unterschiedliche zeitliche Grundlage jedoch kann das ein fataler Fehler sein. Wenn sich der Baustart verzögert, der Bauablauf stoppt oder die Abnahme verschleppt wird, summieren sich die Zinsen schnell auf viele Tausend Euro. Geld, das Kreditnehmer so nie eingeplant hatten. Daher sind bereits die Auswahl des richtigen Finanzierungspartners und die Verhandlungen zum Vertrag so wichtig. Hier einige Tipps, wie Sie hohe Bereitstellungszinsen vermeiden können:

  • Ein Bausparvertrag kennt keine Bereitstellungszinsen, beziehen Sie diese Finanzierungsform in Ihre Überlegungen mit ein.
  • Bevorzugen Sie heute Banken, die neben einer langen Sollzinsbindung eine bereitstellungszinsfreie Finanzierung anbieten.
  • Ist eine lange Dauer des Bauvorhabens absehbar, verlängern Sie die bereitstellungszinsfreien Monate. Seien Sie hier auch zu Zugeständnissen bereit – jede Verlängerung des bereitstellungszinsfreien Zeitraums bedeutet eine Erhöhung des Effektivzinssatzes von 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten.
  • Legen Sie in Ihren Verträgen feste Termin für bestimmte Bauleistungen fest – dann muss der Verursacher für Verzögerungen die entstehenden Bereitstellungszinsen übernehmen.
  • Wird eine Darlehenssumme am Ende nicht mehr benötigt, teilen Sie das Ihrer Bank mit.


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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kredit" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kredit" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 27.08.2020: Integration eines Umschuldungsrechners
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  • 20.06.2018: Veröffentlichung unseres neuen Rechners zur Berechnung von Krediten bzw. Darlehen und Baufinanzierungen sowie Erstellen sämtlicher Texte der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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