Wie hoch der Anteil der Kirchensteuer ist

Kirchensteuer Rechner 2022 - Wieviel erhält die Kirche von Ihrem Bruttogehalt?

Thema Kirchensteuer ﹣ Rechner

Wenn Sie einer Religions­gemeinschaft angehören und in Deutschland leben, kann es sein, dass Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuer auch einen Beitrag an Ihre Kirche leisten müssen. Neben den wichtigsten Kirchen in Deutschland, der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche erheben auch die alt-katholischen Kirchen, die freien Protestanten, die freireligiösen Gemeinden, die Unitarier und die jüdischen Gemeinden eine Kirchensteuer. Mit dem Kirchensteuer Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Beitrag für Ihre Kirchengemeinde ist.

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Alles Wissenswerte zur Kirchensteuer

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Kirchensteuer wird vom Einkommen erhoben

Kirchensteuer Rechner Die Kirchensteuer wird von Ihrem Einkommen nur erhoben, wenn Sie einer der genannten Gemeinschaften angehören und auch tatsächlich in Deutschland leben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, wird die Kirchensteuer auch dann nicht mehr erhoben, wenn Sie weiterhin in Deutschland einkommen­steuer­pflichtig sind. Solange Sie in Deutschland wohnen, kann nur ein Austritt aus der Religions­gemeinschaft einen Wegfall der Steuern bewirken.

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Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird anteilig von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer erhoben. Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg werden 8 Prozent erhoben, in den anderen Bundesländern liegt der Anteil für die Kirchensteuer bei 9 Prozent.

Bei der Kirchensteuerberechnung abhängig von der Lohnsteuer ist dabei folgendes zu beachten: Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist nicht exakt die Lohnsteuer, sondern eine fiktive Lohnsteuer, die sich ergibt, wenn man die eingetragenen Freibeträge für Kinder beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Kinderfreibeträge wirken sich daher günstig auf die Höhe dier Kirchensteuer aus, haben jedoch keinen Einfluss auf die Lohnsteuer. Sind keine Kinderfreibeträge eingetragen, so entspricht die fiktive Lohnsteuer der normalen Lohnsteuer.

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Kappungsregelung bei hohem Einkommen

Außer in Bayern wird den Kirchenmitgliedern bei hohem Einkommen eine Kappung der Kirchensteuer ermöglicht. Ein Rechtsanpruch besteht jedoch nicht. Falls Ihr Einkommen über einer Kappungsschwelle liegt, können Sie beantragen, dass ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Nur in einigen Bundesländern wird automatisch der günstigste Beitrag eingefordert. Der Kirchensteuer­rechner berücksichtigt diese Kappung der Kirchensteuer bei hohem Einkommen. Im Detail soll die Kirchensteuer als 8 bzw. 9prozentiger Anteil der Lohn- bzw. Einkommensteuer nicht höher sein als der jeweils bundesland- und konfessions­abhängige Prozentanteil (zwischen 2,75 und 4 Prozent) vom zu versteuernden Einkommen (zvE). Damit wird berücksichtigt, dass die Kirchensteuer bei hohen Einkommen nicht mehr mit der Steuerprogression der Lohn- bzw. Einkommensteuer wächst, sondern dann linear an das zu versteuernden Einkommen gekoppelt ist. Folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Kappungsregelung in den verschiedenen Bundesländern:

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Tabelle der Kirchensteuer nach Bundesland mit Kappungsregelung

Bundesland Kirchen­steuer­satz (von Einkommen­steuer) Kap­pung in % des zu versteu­ernden Ein­kom­mens (zvE) Kappung wird berücksichtigt
Baden-Württemberg 8 % 2,75 % Ev. K. Württemberg auf Antrag
Baden-Württemberg 8 % 3,50 % Ev. K. Baden u. kath. Diözesen auf Antrag
Bayern 8 % - keine Kappung
Berlin 9 % 3,00 % von Amts wegen
Brandenburg 9 % 3,00 % von Amts wegen
Bremen 9 % 3,50 % von Amts wegen
Hamburg 9 % 3,00 % Ev. und kath. von Amts wegen
Hamburg 9 % 3,50 % Ev. luth. K. Hannover von Amts wegen
Hessen 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Hessen 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Mecklenburg-Vorpommern 9 % 3,00 % von Amts wegen
Niedersachsen 9 % 3,50 % Ev. und kath. von Amts wegen
Niedersachsen 9 % 3,00 % Nordkirche von Amts wegen
Nordrhein-Westfalen 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Nordrhein-Westfalen 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Rheinland-Pfalz 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Rheinland-Pfalz 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Saarland 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Saarland 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Sachsen 9 % 3,50 % von Amts wegen
Sachsen-Anhalt 9 % 3,50 % von Amts wegen
Schleswig-Holstein 9 % 3,00 % von Amts wegen
Thüringen 9 % 3,50 % von Amts wegen
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Wie hoch ist die Kirchensteuer bei Ehen mit verschiedenen Konfessionen?

Falls Sie in einer Ehe mit verschiedenen Konfessionen leben oder nur ein Partner verpflichtet ist, Kirchensteuer zu zahlen, kommen weitere Sonderregelungen zur Anwendung. Sofern beide Partner Kirchensteuer zahlen müssen, wird bei gemeinsamer Veranlagung die erhobene Steuer unter beiden Religions­gemeinschaften gleich verteilt. Ist ein Partner konfessionslos, kann ein sogenanntes Kirchgeld erhoben werden.

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Wer erhält die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer soll direkt den jeweiligen Religions­gemeinschaften zukommen. Die Bundesländer erheben lediglich einen Beitrag in Höhe zwischen 2 und 4,5 Prozent als Verwaltungskosten. Mit dem übrigen Geld finanzieren die Gemeinschaften die entsprechenden Infrastrukturen wie Kindertagesstätten oder Gemeindehäuser und zum Teil den notwendigen Personalaufwand. Weiter­führende Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie unten bei unseren Quellenangaben.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Gilt der Kirchensteuersatz für das Bundesland der Arbeitsstätte oder des Wohnorts?

    Unser Nutzer a.....x.de hatte am 28.03.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Mühl,

    zunächst einmal ein ganz dickes Lob für die Seite Smart-Rechner.de. Bisher musste ich mir die einzelnen Rechner im Internet zusammensuchen. Ich bin leider erst kürzlich auf Ihre sehr umfangreiche Zusammenstellung gestoßen.

    Trotzdem bin ich gerade etwas irritiert, dass Sie in Ihrem Kirchensteuerrechner auf Basis des Bundeslandes der Arbeitsstätte berechnen. Aus Arbeitgebersicht ist das ok, aber die Kirchensteuer des Arbeitnehmers wird auf Basis des Bundeslandes seines Wohnsitzes berechnet. Ich bin 2019 von Baden-Württemberg nach Hessen umgezogen und musste gegen den Steuerbescheid 2019 Einspruch erheben, weil das zuständige neue Finanzamt für das ganze Jahr die 9 Prozent Kirchensteuer für Hessen angesetzt hatte. Es wäre schön, wenn für mich weiterhin die 8 Prozent aus BW gelten würden, weil sich dort meine Arbeitsstätte befindet. Leider ist das nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen, Andreas P.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 29.03.2021:
    Sehr geehrter Herr Pl,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback zu unseren Seiten! Es ist so, dass die Kirchensteuer im Rahmen der Lohnsteuereinzugsverfahren durch den Arbeitgeber abgeführt wird. Dabei wird gemäß Betriebsstättenprinzip der Kirchensteuersatz des Betriebsstätten-Bundeslandes herangezogen. Wie Sie zurecht schreiben, müssen Sie letztlich aber den KiSt-Satz Ihres Wohnort-Budeslandes entrichten. Dank Ihres Hinweises haben wir den Kirchensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/kirchensteuer/rechner.php erweitert: Der Hilfetext zum Ergebnis „Ihre Kirchensteuer“ enthalt nun folgenden Text, den Sie nach einem „kräftigen Neuladen“ des Rechners erhalten:

    "Gemäß unten stehender Herleitung ist dies Ihre im Rahmen der Lohnabrechnung zu entrichtende Kirchensteuer. Für den Fall, dass sich das Bundesland Ihres Wohnsitzes von dem Bundesland Ihres Arbeitsplatzes unterscheidet, und in diesen beiden Bundesländern unterschiedlich hohe Kirchensteuersätze gelten, kann bzw. wird ein entsprechender Steuerausgleich anhand Ihrer Einkommensteuer­erklärung durchgeführt. Denn zunächst gilt für die Berechnung der Kirchensteuer das sogenannte Betriebsstätten­prinzip, nach dem die Kirchensteuer gemäß des Bundeslandes der Arbeitsstätte zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen wird. Über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung wird dann erst der Wohnsitz des Kirchensteuer­pflichtigen berücksichtigt und ein eventuell abweichender Kirchensteuersatz berücksichtigt."

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kirchensteuer?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kirchensteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kirchensteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2022
  • 09.10.2021: Präzisierung der Berechnungsherleitung in den Hilfetexten des Kirchensteuerrechners hinsichtlich der fiktiven Lohnsteuer.
  • 12.11.2020: Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2021
  • 21.08.2019: Im Kirchensteuerrechner wird nun die Kappung der Kichensteuer bei hohen Einkommen berücksichtigt (bundesland- und konfessions­abhängig zwischen 2,75 und 4 Prozent vom zu versteuernden Einkommen statt 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer).
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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